Rechtsanwalt Dr. Hendrik Hunold ist auch Fachanwalt und Lehrbeauftragter für Bau- & Architektenrecht sowie Mediator. Jutta Weigert ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht. Rechtsanwalt Dr. Matthias Farian hat vor allem in den Bereichen Wirtschafts-, Gesellschafts- und Insolvenzrecht langjährige Erfahrung und Expertise, Maximilian Koch unterstützt die Kanzlei als Fachanwalt für Miet- und WEG-Recht.
Dr. Hendrik Hunold, Jutta Weigert, Dr. Matthias Farian und Maximilian Koch schreiben regelmäßig in der Si über brisante Rechtsthemen aus dem Bereich Bau-, Ingenieur-, Vertrags- und Wirtschaftsrecht. Im Oktober 2018 hat die auf diese Themen spezialisierte Kanzlei bereits ein neues Büro in Stuttgart eröffnet, seit 2023 zudem auf Sylt (Wenningstedt). Sie baut damit ihr vor allem auf die Vertretung der gesamten HLS- und Gebäudetechnik-Branche ausgelegtes Kanzleiprofil weiter aus. www.hfp-legal.de
Es ist bereits in vielfachem Munde, das „neue Bauvertragsrecht“. Dieser und die fortlaufenden Rechtstipps wollen die neue Materie näherbringen, v. a. dem SHK-Unternehmer praxisnah die für ihn wesentlichen Neuerungen samt Handlungsempfehlungen aufzeigen.
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Gegen Vergütungsforderungen des SHK-Unternehmers wird oft eingewandt, die der Abrechnung zugrunde liegenden Leistungen seien nicht oder nicht im abgerechneten Umfang erbracht. Da es ebenso oft an einer gemeinsamen Feststellung mit dem Auftraggeber über die erbrachten Leistungen fehlt und sie in der Regel überbaut sind, wenn es zum Streit kommt (z. B. der Estrich und die Rigipsbeplankungen sind aufgebracht), stellt sich die Frage, wie der Umfang der Leistungen v. a. gerichtsfest nachgewiesen werden kann.
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