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Lochkorrosion bei Kupferrohren – Haftung ja oder nein?

Wie bereits im Rechtstipp in Heft 07-2018 angesprochen, führen SHK-Unternehmers bei Mängeln ihrer Arbeiten an, dass Sie „dafür nichts können“, weil sie den Mangel nicht verursacht ­hätten. ­Einen sehr lehrreichen Fall ­behandelt das OLG Hamm in seinem Urteil vom 08.02.2018 (Az.: 21 U 95/15): › mehr

Änderung der Rechtsprechung – Berechnung des Schadensersatzes bei ­Mängeln

Bislang konnte der Auftraggeber, der vom SHK-Unternehmer Schadensersatz wegen Mängeln seiner Leistung verlangte und diese nicht beseitigt, den Schadensersatzbetrag nach den fiktiven Kosten der Mängelbeseitigung berechnen und gerichtlich geltend machen; der SHK-Unternehmer konnte zudem nicht verlangen, dass sein Auftraggeber diesen Betrag zur Beseitigung des Mangels verwendet (BGH, Urteil 24.05.1973, VII ZR 92/71; BGH, Urteil 28.06.2007, VII ZR 81/06). › mehr

Darlegungs- und Beweislast für erbrachte Leistungen

Gegen Vergütungsforderungen des SHK-Unternehmers wird oft eingewandt, die der Abrechnung zugrunde liegenden Leistungen seien nicht oder nicht im abgerechneten Umfang erbracht. Da es ebenso oft an einer ­gemeinsamen Feststellung mit dem Auftraggeber über die erbrachten Leistungen fehlt und sie in der Regel überbaut sind, wenn es zum Streit kommt (z. B. der Estrich und die Rigipsbeplankungen sind aufgebracht), stellt sich die Frage, wie der Umfang der Leistungen v. a. gerichtsfest nachgewiesen werden kann. › mehr