Sachverständige nun auch für Kühlanlagen zuständig
Im August 2017 trat die Verordnung für die Errichtung und den Betrieb von Verdunstungskühlanlagen, Kühltürmen und Nassabscheidern (42. BImSchV) in Kraft. Die Überprüfung der Anlagen ist damit gesetzlich festgelegt und muss durch öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige erfolgen.
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