Wer sein Bad im nächsten Jahr altersgerecht umbauen und dafür Fördermittel des KfW-Zuschussprogramms 455-B in Anspruch nehmen möchte, wird nach aktuellem Stand leer ausgehen, so die Aktion „Barrierefreies Bad“. Obwohl der Etat des Bundesbauministeriums im Bundeshaushalt 2025 gegenüber dem Vorjahr um 700 Mio. Euro gestiegen ist, sind keine neuen Mittel mehr für das Programm vorgesehen.

Dies erfuhr die Aktion Barrierefreies Bad auf Nachfrage aus dem Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen. Mit Blick auf den demografischen Wandel werden altersgerechte Wohnungen immer wichtiger. Wie die Studie des Instituts für Wohnen und Umwelt (IWU) bereits im Jahr 2020 feststellte, erfüllen nur 1,5 % der Wohnungen diese Kriterien in Deutschland. Das Institut hatte die Wirksamkeit des Förderprogramms „Altersgerecht Umbauen“ im Auftrag der KfW umfassend untersucht.
Altersgerechtes Badezimmer
Wohnimmobilien altersgerecht umzubauen ist gesellschaftspolitisch eine absolute Notwendigkeit. Das Badezimmer spielt in diesem Zusammenhang die wichtigste Rolle. Dies belegen auch die Antragstellungen des KfW-Programms. Seit Jahren steht der Förderbaustein 5 „Badumbau/Maßnahmen an Sanitärräumen“ unangefochten auf Platz 1. Damit ist die Schaffung barrierereduzierter Bäder Dreh- und Angelpunkt des Programms. Zudem wird deutlich, wie wichtig den Menschen ein solcher Raum für den langen Verbleib in den eigenen vier Wänden ist. Von daher steht die geplante Streichung des KfW-Zuschussprogramms 455-B „Altersgerecht Umbauen“ in mehrfacher Hinsicht im Gegensatz zu den Versprechen der Regierung und den gesellschaftlichen Herausforderungen, die der demografische Wandel mit sich bringt:
Koalititionsvertrag und Demografiestrategie
Die Streichung der Fördermittel für das KfW-Zuschussprogramm „Altersgerecht Umbauen“ widerspricht den Aussagen im Koalitionsvertrag. Dort heißt es auf Seite 89: „… Wir werden unseren Einsatz für altersgerechtes Wohnen und Barriereabbau verstärken und die Mittel für das KfW Programm auskömmlich aufstocken …“
Auch steht die geplante Einstellung dieses KfW-Programms im Widerspruch zur Demografiestrategie der Bundesregierung unter dem Titel „Für mehr Wohlstand und Lebensqualität aller Generationen“. Im Handlungsfeld „Selbstbestimmtes Leben im Alter“ wird festgestellt, dass sich von allen Lebensphasen die Veränderungen durch den demografischen Wandel am deutlichsten im Alter zeigen. Da Seniorinnen und Senioren in Deutschland heute über 30 Jahre länger leben als noch vor 100 Jahren, sei damit auch ein steigender Unterstützungsbedarf zu erwarten. Als eine ausgewählte Maßnahme wird dort explizit aufgelistet: „Durch eine Unterstützung des altersgerechten Umbaus soll es älteren Menschen möglich sein, lange in der eigenen Wohnung zu leben. Dem dient auch die bestehende Zuschussvariante im KfW-Programm „Altersgerecht Umbauen“.
Steigende Zahl schwerbehinderter Menschen
Die Zahl der Menschen mit schweren Behinderungen ist gestiegen. Wie das Statistische Bundesamt am 19. Juli 2024 mitteilte, haben inzwischen fast 10 % der Gesamtbevölkerung Deutschlands einen Grad der Behinderung von mindestens 50 %. Ende 2023 lebten bei uns rund 7,9 Mio. Menschen mit schwerer Behinderung – rund 67.000 mehr als zwei Jahre zuvor. Körperliche Behinderungen hatten 58 % der schwerbehinderten Menschen.
Mehr pflegebedürftige Menschen
Da die Menschen in Deutschland immer älter werden, steigt auch die Anzahl derer, die auf Pflege angewiesen sind, z.B. bei der Körperpflege. Von den laut Stiftung ZQP aktuell 5,2 Mio. pflegebedürftigen Menschen werden 83 % im häuslichen Umfeld versorgt. Insbesondere für diesen Personenkreis ist ein entsprechendes Badezimmer von elementarer Bedeutung.
Die überwiegende Mehrheit der älteren Menschen gibt in Umfragen regelmäßig an, auch mit Einschränkungen lieber in den eigenen vier Wänden leben zu wollen als im Heim. Hinzu kommt, dass das Wohnen und die Versorgung in der eigenen Wohnung wesentlich günstiger ist und zur Entlastung der Sozial- und Pflegekassen beitragen kann. Dem hat die Politik Rechnung getragen und die Forderung „Ambulant vor stationär“ im Sozialgesetzbuch verankert. Wenn dies gelingen soll, müssen Wohnungen und insbesondere die Badezimmer so ausgestaltet sein, dass ein pflegebedürftiger Mensch dort leben kann.

Notstand in der stationären Pflege
In Alten- und Pflegeheimen leben aktuell in Deutschland mehr als 800.000 Menschen. Trotz steigenden Bedarfs gingen im vergangenen Jahr 2 % der stationären Pflegeplätze verloren, teilte der Arbeitgeberverband Pflege (AGVP) im April 2024 mit. AGVP-Präsident Thomas Greiner erklärt: „In den nächsten zehn Jahren fehlen 160.000 zusätzliche Plätze im Pflegeheim, um unsere Pflegebedürftigen zu versorgen – das entspricht der Einwohnerzahl von Städten wie Leverkusen oder Darmstadt. Um den steigenden Bedarf zu decken, müsste in Deutschland fast jeden zweiten Tag ein großes Heim eröffnet werden. Stattdessen hat im vergangenen Jahr fast jeden Tag eines geschlossen oder Insolvenz angemeldet …“
Außerdem mussten laut einer Befragung des Evangelischen Verbands für Altenpflege (DEVAP) im vergangenen Jahr vier von fünf Pflegeeinrichtungen ihr Angebot aufgrund von Personalmangel einschränken. DEVAP-Vorsitzender Wilfried Wesemann spricht in diesem Zusammenhang von einer „akuten Gefährdung der Versorgungssicherheit in der Langzeitpflege auch im Jahr 2024.“ Hinzu kommt, dass die Pflege im Heim immer teurer wird, obwohl seit Jahresanfang höhere Entlastungszuschläge gelten. Wie aus einer Auswertung des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek) hervorgeht, beträgt der gesamte finanzielle Eigenanteil zum Stichtag 1.1.2024 im ersten Aufenthaltsjahr durchschnittlich 2.576 Euro pro Monat. Das sind 165 Euro mehr als im Vorjahr.
Studie bescheinigt KfW-Programm Effektivität
Dass das KfW-Zuschussprogramm 455-B effektiv und nach wie vor erforderlich sei, um zusätzliche Investitionsanreize zu schaffen, bestätigt das IWU in seiner oben erwähnten Studie. Außerdem sehen die Autoren die langfristige Verstetigung des Förderprogramms für notwendig an. Anhand der Förderzahlen folgern die Verfasser der Evaluation, dass der Zuschuss umso häufiger in Anspruch genommen werde, je älter die Antragsteller bzw. je geringer ihre Einkommen seien. Und er werde insbesondere verwendet, um gezielt die notwendigen und finanziell möglichen Einzelmaßnahmen durchzuführen. Mit Blick in die Zukunft sagen die Wissenschaftler eine ungünstige Verschiebung des Verhältnisses zwischen Bedarf und finanziellen Möglichkeiten der Haushalte voraus. Denn einerseits erhöhe die schnelle Alterung den Bedarf der Bevölkerung. Andererseits verursache die wahrscheinlich zunehmende Altersarmut Finanzierungsengpässe bei zentralen Zielgruppen, wie den Senioren. Damit nehme die Relevanz der Förderung altersgerechter Umbaumaßnahmen zu.
VDS-Statement
VDS-Geschäftsführer Jens Wischmann hatte Folgendes zu den fehlenden neuen Mitteln zu sagen: „Die Streichung ist in mehrfacher Hinsicht absolut unverständlich und steht im krassen Widerspruch zum Koalitionsvertrag und zur Demografiestrategie der Bundesregierung, in denen die notwendige Unterstützung des altersgerechten Umbaus durch das KfW-Programm 455-B ausdrücklich genannt wird. Schon jetzt fehlen laut Pestel-Institut rund 2,2 Mio. altersgerechte Wohnungen allein für Senioren – Tendenz stark steigend. Wenn die Bundesregierung den demografischen Herausforderungen unserer Gesellschaft gerecht werden und älteren Menschen ein selbstbestimmtes Leben in ihren eigenen vier Wänden ermöglichen möchte, muss dieses wichtige Programm unbedingt fortgeführt werden. Auch unter volkswirtschaftlichen Gesichtspunkten ist eine Streichung dieses Zuschussprogramms und damit eine Hemmung altersgerechten Umbauens unverantwortlich. Die VDS fordert daher von der Bundesregierung die Fortführung des KfW-Zuschussprogramms „Altersgerecht Umbauen“ mit mindestens 150 Mio. Euro im Haushaltsjahr 2025. Zudem sollte aufgrund der gestiegenen Baukosten die maximale Förderhöhe für Einzelmaßnahmen auf mindestens 5.000 Euro angehoben werden. Nur so kann ein wirksamer Investitionsanreiz geschaffen werden.“
Änderungen noch möglich
Das letzte Wort über den Bundeshaushalt 2025 ist noch nicht gesprochen, da er sich aktuell im vom Kabinett genehmigten Entwurfsstadium befindet. Bis zur endgültigen Verabschiedung durch den Bundestag sind Änderungen möglich. Die Aktion Barrierefreies Bad will das Thema verfolgen und über die weiteren Entwicklungen berichten.