KfW fördert jetzt Ladestation mit PV-Anlage und Speicher

Das KfW-Förderprogramm zur Eigenerzeugung und Nutzung von Solarstrom für E-Autos startet am 26. September 2023. Hausbesitzer können bei der KfW einen Investitionszuschuss von bis zu 10.200 Euro für eine Ladestation für ihr Elektroauto in Verbindung mit PV-Anlage und Batteriespeichers beantragen.

Grafik E-Auto mit Ladestation vor Eigenheim
Ab 26. September 2023 fördert die KfW private Ladestruktur für E-Autos als Kombi-Paket aus Ladestation, PV-Anlage und Speicher. E-Auto-Besitzer bekommen bis zu 10.200 Euro vom Staat. – © NOW GmbH

Der Zuschuss setzt sich zusammen aus leistungsabhängigen Pauschalbeträgen für die PV-Anlage und den Batteriespeicher sowie fixen Pauschalbeträgen für die Ladestation. Darüber hinaus ist ein Innovationsbonus für bidirektionales Laden (Autobatterie, die Strom aufnimmt und abgibt) möglich.

Die Kombination dieser Anlagen und deren Steuerung über ein Energiemanagementsystems, das den Eigenverbrauch optimiert, leistet einen Beitrag zum Klimaschutz im Verkehrsbereich, verbessert die Netzstabilität und reduziert die Abhängigkeit von Strompreisschwankungen. Für das neue Förderangebot stellt das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) ein Volumen von bis zu 500 Millionen Euro zur Verfügung.

Details zur KfW-Förderung Ladeinfrastruktur

Wie bereits bei früheren Programmen des BMDV übernimmt die staatliche Förderbank KfW die Abwicklung der Anträge, die Nutzer über das Online-Kundenportal der KfW komplett digital stellen können.

• Der maximale Zuschuss beträgt 9.600 Euro. Für die Förderung eines bidirektionalen Gesamtsystems gibt es 10.200 Euro.

• Der Zuschuss setzt sich aus leistungsabhängigen Pauschalbeträgen für die PV-Anlage (mind. 5 kWp) und den Stromspeicher (mind. 5 kWh) sowie einem Pauschalbetrag pro Ladepunkt (mind. 11 kW) zusammen.

• Die Förderung einzelner Komponenten ist ausgeschlossen. Die drei Komponenten müssen fabrikneu beschafft werden.

• Bei Antragsstellung muss ein eigenes Elektrofahrzeug (rein batterieelektrisch betrieben; „BEV“) vorhanden oder verbindlich bestellt sein. Spätestens zur Auszahlung der Förderung muss ein verbindlicher Nachweis erbracht werden.

• Erzeugter und bei Bedarf zwischengespeicherter eigeneer PV-Strom muss vorrangig für den Ladevorgang eines Elektrofahrzeugs genutzt werden.

• Eine rückwirkende Förderung bereits begonnener Maßnahmen ist nicht möglich.

Einbaumaßnahmen sind durch Fachunternehmen vorzunehmen und nach Inbetriebnahme beim Netzbetreiber anzumelden.

• Die Nutzung von Strom aus 100 % erneuerbaren Energien (vorrangig aus der Eigenerzeugung mit der PV-Anlage) ist Fördervoraussetzung.

•  Die Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln wie Krediten, Zulagen und Zuschüssen ist nicht möglich.

Mehr Information zur Förderung Ladestation, PV-Anlage und Speicher

Details zum KfW-Förderprogramm finden Sie auf www.kfw.de/442.

FAQ des BDMV zur Förderung der Ladestruktur für Elektrofahrzeuge

Youtube-Video der Tagesschau zur neuen Förderungder E-Mobilität.

Quelle Pressemitteilung: NOW GmbH (Nationale Organisation Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie)