Neue Arbeitshilfe: Passt der Zählerschrank zur Wärmepumpe?

Mit einer neuen Arbeitshilfe können SHK-Fachkräfte vorab einschätzen, ob am vorhandenen Zählerplatz eines Kunden eine Wärmepumpe angeschlossen werden kann. Das Infoblatt haben ZVEH und ZVSHK gemeinsam erarbeitet. Beispielbilder sollen bei der Einschätzung helfen.

Zählerschrank
Ein gemeinsames Infoblatt von ZVSHK und ZVEH hilft SHK-Fachkräften, den vorhandenen Zählerplatz vor dem Anschluss einer Wärmepumpe einzuschätzen. – © ZVEH

Beim Einbau einer Wärmepumpe geht es immer auch um den elektrischen Anschluss. Eine zentrale Frage vor dem Heizungstausch ist, ob der vorhandene Zählerplatz den Anschluss zulässt. ZVSHK und ZVEH haben dazu eine Hilfestellung zur Beurteilung von Zählerschränken erarbeitet. Sie soll SHK-Innungsbetrieben beim Einbau von Wärmepumpen helfen.

Warum der Zählerplatz wichtig ist

Mit einer Wärmepumpe kommt ein großer elektrischer Verbraucher ins Haus. Welche Anforderungen ein Zählerplatz erfüllen muss, regeln die Anwendungsregel VDE-AR-N 4100 und die Technischen Anschlussbedingungen (TAB) des Netzbetreibers. Wird eine Anlage erweitert, etwa um eine Wärmepumpe, kann es nötig sein, den bestehenden Zählerplatz an die aktuellen Anforderungen anzupassen. Ob das so ist, hängt vom Einzelfall ab.

Reicht der Zählerplatz?

Das Infoblatt ordnet Zählerplätze anhand von Beispielbildern einein und gibt SHK-Fachkräften so eine erste Orientierung:

  • Ist am vorhandenen Zählerplatz eines Kunden ein Wärmepumpenanschluss möglich?
  • Oder ist eine Zählerschrankerweiterung bzw. der Austausch des Zählerschranks notwendig?

Die Arbeitshilfe dient der Vorab-Beurteilung. In jedem Fall muss eine Elektrofachkraft den Zählerplatz abschließend prüfen – auch dann, wenn ein Anschluss nach der ersten Einschätzung möglich erscheint. Für die Planung des Wärmepumpeneinbaus kann die Vorab-Einschätzung helfen, mögliche Arbeiten am Zählerschrank frühzeitig zu berücksichtigen.

Wo es die Arbeitshilfe gibt

SHK-Innungsbetriebe finden das Infoblatt im Mitgliederbereich des ZVSHK oder bei ihren Landesinnungen. Der ZVEH verweist außerdem auf sein Portal „Mein E-Handwerk“. Auch dort ist ein Login erforderlich.

www.zveh.de