Neuer Wohnraum: BMWSB startet zusätzliche Förderprogramme

Neue Förderprogramme: Screenshot Webseite www.bmwsb.bund.de
Das BMWSB hat für 2024 nun drei zusätzliche Förderprogramme für neuen Wohnraum ausgewiesen. – © Screenshot www.bmwsb.bund.de (Stand 06.02.2024)

Das Bauministerium hat in den vergangenen Monaten viele Maßnahmen auf den Weg gebracht, um die Bau- und Wohnungswirtschaft zu stabilisieren. Neben der Anhebung der Förderung für den sozialen Wohnungsbau, der Förderung des klimafreundlichen Neubaus und der Wohneigentumsförderung für Familien gibt das BMWSB nun drei zusätzliche Förderprogramme für neuen Wohnraum aus.

Dazu Bundesbauministerin Klara Geywitz: „Diese Bundesregierung investiert Milliarden in den bezahlbaren und klimafreundlichen Wohnungsbau, in lebenswerte Dörfer, Klein- und Großstädte und unterstützt Kommunen bei der energetischen Modernisierung ihrer Infrastruktur und der Sanierung kommunaler Einrichtungen und Parks. Der Etat des Bundesbauministeriums wächst von 4,6 Mrd. Euro im Jahr 2021 auf 10,4 Mrd. Euro in diesem Jahr an und ist damit einer der zentralen Investitionshaushalte dieser Bundesregierung.

Mit drei neuen Förderprogrammen für neuen Wohnraum stärken wir die Bauwirtschaft, reaktivieren flächensparend Bestandsimmobilien in Stadt und Land und fördern mit einem 1-Mrd.-Euro-Förderprogramm niedrigpreisigen Wohnraum. Wir fördern damit sowohl Eigentumserwerb für den Mittelstand als auch Wohnen für Menschen mit kleinem Einkommen.“

Förderprogramme: Die wichtigsten Investitionen des BMWSB

  • Der soziale Wohnungsbau läuft erfolgreich und wurde von den Ländern in 2023 sehr gut nachgefragt. Bis 2027 fließen insgesamt rd. 45 Mrd. Euro des Bundes und der Länder in den sozialen Wohnungsbau.
  • Ein großer Erfolg ist auch das Programm „Junges Wohnen“, das wir mit 500 Mio. Euro jährlich jetzt fest etablieren. Studierende und Auszubildende kommen so am Ausbildungs- oder Studienort wieder an bezahlbare Wohnungen. Nach aktuellem Stand planen die Länder im Programmjahr 2023 insgesamt rund. 9.000 neue und modernisierte Wohnheimplätze für Studierende und Auszubildende.
  • Das Programm „Klimafreundlicher Neubau“ läuft sehr erfolgreich. In Jahr 2023 wurden dafür etwa 2 Mrd. Euro zur Verfügung gestellt. Damit wurden 46.000 Wohneinheiten gefördert, 830.000 t CO2 eingespart und rund. 17 Mrd. Euro an Investitionen ausgelöst. Das Programm wird nach Inkrafttreten des Haushalts fortgesetzt.
  • Das Programm zur Wohneigentumsförderung (WEF) wird mittlerweile verstärkt nachgefragt. Von den 1.675 Anträgen in 2023 wurden allein 800 im Dezember gestellt. Das Programm konnte kontinuierlich weiterlaufen und wird in 2024 mit 350 Mio. Euro fortgeführt. Die Einkommensgrenze für Familien wurde auf 90.000 Euro zu versteuerndes Jahreseinkommen erhöht. Ab März werden die zinsverbilligten Kredite auch für eine Laufzeit von 20 Jahren verfügbar sein.
  • Das Programm für genossenschaftliches Wohnen erfreut sich zunehmend großer Beliebtheit. Nach 6 Mio. Euro in 2022 und 9 Mio. Euro in 2023 wird das Programm in 2024 mit 15 Mio. Euro fortgesetzt.
  • Das Programm „Altersgerechter Umbau“ läuft seit Jahren sehr gut. Deshalb wurden die Mittel in 2024 von 75 Mio. Euro vom Parlament auf 150 Mio. Euro erhöht.
  • Mit diesem Haushalt gibt es drei neue Förderprogramme.

Drei neue Förderprogramme 2024

1. Jung kauft Alt: Mit diesem Programm sollen Familien mit minderjährigen Kindern beim Wohneigentumserwerb im Bestand durch Zinsverbilligung von einer Förderung profitieren. Neben der energetischen Sanierung soll damit zugleich Leerstand vermieden werden. Dafür sind 350 Mio. Euro in 2024 vorgesehen. Start: Sommer 2024.

2. Gewerbe zu Wohnen: Auch leer stehendes Gewerbe oder Bürogebäude sollen verstärkt als Wohnraum zur Verfügung stehen. Deshalb soll Erwerb und Umbau und deren Sanierung mit einem Zinsverbilligungsprogramm i. H. v. 120 Mio. Euro in 2024 unterstützt werden. Start: Herbst 2024.

3. Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment: Ein weiteres neues Programm „Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment“ wird als dritte Säule neben dem sozialen Wohnungsbau und der Neubauförderung das BMWSB-Fördersetting ergänzen. Da das Programm kurzfristig wirken soll, ist es zeitlich auf 2024 und 2025 befristet. In 2024 sieht der Haushalt 1 Mrd. Euro vor. Das BMWSB erarbeitet derzeit Eckpunkte für die Förderung zur Entsperrung der Mittel beim Haushaltsausschuss. Start: in 2024.

Weitere Maßnahmen: Städtebau

  • Die Städtebauförderung wird mit 790 Mio. Euro auf hohem Niveau fortgesetzt. Sie heble weitere Investitionen im privaten und öffentlichen Sektor im Verhältnis von rund. 1:7. Damit soll vor allem auch das lokale Handwerk unterstützt werden. Mehr als die Hälfte der Städtebaufördermittel fließen nach Angaben den BMWSB in ländliche Räume. Die Städtebauförderung soll damit den Wohnungsbau ergänzen, indem soziale Infrastrukturen, Kitas, Schulen, Sportstätten, Stadtteilzentren als Anlaufstellen im Quartier ausgebaut werden. Aber auch öffentliche Plätze sollen Lebenswert bieten. Damit gestalte die Städtebauförderung das Leben vor Ort und leiste einen essentiellen Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenhalt, weil sie Orte schaffe, an denen Austausch und gesellschaftlicher Diskurs möglich sei.
  • Ergänzt wird die Förderung durch eine weitere Tranche für besonders bedeutende nationale Projekte des Städtebaus in Höhe von 50 Mio. Euro.

Kommunale Wärmeplanung und Sanierung

  • Seit dem 1. Januar 2024 ist das Gesetz zur kommunalen Wärmeplanung in Kraft. Die Länder bekommen 500 Mio. Euro als Unterstützung für die Kommunen bei der Erstellung von Wärmeplänen und müssen diese Bundesförderung weitergeben. Um diese Förderung schnell in die Dörfer, Städte und Gemeinden zu bringen, wird die Summe über eine Anpassung im Finanzausgleichgesetz (Umsatzsteuer) ausgereicht. Zusammen mit der Förderung von Wärmenetzen (Zuständigkeit BMWK, 1 Mrd. Euro) und der Förderung des BMWSB gibt der Bund 1,5 Mrd. Euro für die Modernisierung der Wärmeinfrastruktur aus.
  • Für die Programme Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur (SJK) und urbane Räume (beide KTF) ist die Finanzierung aller bereits durch den Haushaltsausschuss beschlossenen Projekte gesichert. Für die in 2023 gestartete Förderrunde  stehen Programmmittel i. H. v. 200 Mio. Euro für SJK und i. H. v. 100 Mio. Euro für urbane Räume zur Verfügung.
  • Neben den Förderungen wird die Bauwirtschaft dabei unterstützt, innovativer und nachhaltiger zu werden. Dies erfolgt mit dem Modellprogramm für die „Baustelle der Zukunft“ (Modellvorhaben für Innovation im Gebäudebereich – 50,6 Mio. Euro Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen (VE)) sowie einem neuen Bundesforschungszentrum für klimaneutrales, ressourceneffizientes Bauen (LAB – Lausitz Art of Building – 68,6 Mio. Euro Ausgaben und VE).

www.bmwsb.bund.de