Jetzt günstige Kredite für klimafreundlichen Neubau

Ab 1. März 2023 hat das Bundesbauminsterium (BMWSB) das neue Förderprogramm „Klimafreundlicher Neubau“ (KFN) gestartet. Dafür stehen 750 Mio. Euro für günstige Kredite zur Förderung neu gebauter, klimafreundlicher Wohn- und Nichtwohngebäude zur Verfügung.

Ab März 2023 gibt es günstige Kredite bei der KfW für klimafreundliche Neubauten. – © BMWSB / AdobeStock – 4th-life-photography

Ab sofort können Bauwillige über einen Finanzierungspartner Anträge für eine Unterstützung aus dem Förderprogramm KFN stellen. Förderung vom Staat bekommt, wer ein klimaangepasstes und energieeffizientes Wohn- oder Nichtwohngebäude baut. Auch Immobilienkäufer werden bezuschusst.

Klimaangepasste Gebäude

Mit dieser Förderung will die Bundesregierung einen Beitrag zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen im Gebäudesektor und zur Erreichung der nationalen Klimaziele leisten. Der Betrieb der Gebäude zeichnet sich durch geringe Treibhausgas-Emissionen im Lebenszyklus, hohe Energieeffizienz, niedrige Betriebskosten und einen hohen Anteil erneuerbarer Energien für die Erzeugung von Wärme und Strom aus.

Sehr günstige Kredite

Diese neue Förderung erfolgt über zinsverbilligte Kredite. Anträge können Investoren, Genossenschaften, Unternehmen und Privatpersonen stellen. Anders als bisher werden mit dem neuen KFN-Programm keine Tilgungszuschüsse zur Verfügung gestellt, sondern Zinsverbilligungen geleistet. Das ist aufgrund der Zinsanhebungen der Europäischen Zentralbank in den letzten Monaten zielführender, so das zuständige Ministerium.

Das KFN-Programm im Überblick

• Insgesamt stehen 1,1 Mrd. Euro im Jahr 2023 aus dem Klima- und Transformationsfonds für die Neubauförderung zur Verfügung. 750 Mio. Euro entfallen auf das Programm „Klimafreundlicher Neubau“, 350 Mio. Euro auf die Wohneigentumsförderung für Familien mit kleinen und mittleren Einkommen.

• Das Programm KFN fördert den Neubau sowie der Ersterwerb neu errichteter klimafreundlicher und energieeffizienter Wohn- und Nichtwohngebäude. Sie müssen die spezifische Grenzwerte für die Treibhausgas-Emissionen im Lebenszyklus unterschreiten und den energetischen Standard eines Effizienzhauses 40 / Effizienzgebäudes 40 für Neubauten vorweisen.

• Eine größere Unterstützung gibt es für Gebäude, die zusätzlich das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) erreichen.

• Das Förderprogramm „Klimafreundlicher Neubau“ ist Bestandteil der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Es gibt Unterschiede bei der Förderung für Neubauvorhaben und Maßnahmen im Bestand.

• Zum 1. Januar 2023 ist die Zuständigkeit für die Neubauförderung vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) auf das BMWSB übergegangen.

Für das KFN und die Förderanträge ist die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) verantwortlich.

Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Bauen und Stadtentwicklung: „Unsere neue Förderung ist nachhaltig und generationenübergreifend. Erstmals wird der ganze Lebenszyklus eines Gebäudes in den Blick genommen, vom Bau über den Betrieb bis zur möglichen Umnutzung in der Zukunft. Nachhaltig ist, wer heute ein Haus baut und dabei in langen Zeiträumen denkt.“

Weitere Informationen:

www.bmwsb.bund.de (KFN zum Nachlesen)

www.kfw.de/inlandsfoerderung

Zinskonditionen der KfW für KFN