Das BMWE will das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) bis 2035 verlängern. Das geht aus einem am 21. September veröffentlichten Eckpunktepapier hervor. Betreiber von KWK-Anlagen, Wärmenetzen und Wärmespeichern sollen damit mehr Planungssicherheit erhalten.

Gleichzeitig will das Reiche-Ministerium die Förderung im KWKG stärker auf eine flexible und systemdienliche Fahrweise der Anlagen ausrichten. Die Grundlage für das Eckpunktepapier des Bundeswirtschaftsministerium ist eine abgeschlossene Evaluierung des Gesetzes (PDF-Download). Ziel der Novelle sind nach Angaben des Ministeriums mehr Investitionssicherheit, eine stärkere Flexibilisierung der Kraft-Wärme-Kopplung und niedrigere Systemkosten.
Für das SHK-Handwerk und die Heizungsbranche sind insbesondere die geplanten Änderungen bei der Laufzeit der Förderung sowie bei Wärmenetzen und -speichern relevant.
Förderung für Inbetriebnahmen bis Ende 2035
Das KWKG soll deutlich verlängert werden. Förderfähig sollen neue und modernisierte KWK-Anlagen sowie Wärmenetze und Wärmespeicher sein, die bis Ende 2035 in Dauerbetrieb gehen. Für Projekte im Ausschreibungssegment ist nach den Eckpunkten ein Zuschlag bis Ende 2031 vorgesehen.
Gleichzeitig sollen die Förderzeiträume verkürzt werden. Betreiber könnten dadurch die Förderung schneller in Anspruch nehmen. Das soll nach Angaben des Ministeriums die Wirtschaftlichkeit verbessern.
Höhere Fördergrenzen für Wärmenetze
Auch bei der Förderung von Wärmenetzen und Wärmespeichern plant die Bundesregierung Anpassungen. Nach den Eckpunkten soll die Zuschlagsgrenze für den Neu- und Ausbau von Wärmenetzen je Projekt von 50 auf 100 Mio. Euro steigen. Die Gesamtgrenze für Wärmenetze und Wärmespeicher soll von 150 auf 400 Mio. Euro angehoben werden. Das BMWE kündigt zudem an, die Förderung einzelner Wärmenetze anzuheben. Damit soll sie stärker mit der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) harmonisiert werden.
BHKW sollen flexibler auf Strommarkt reagieren
Mit dem Ausbau von Wind- und Solarstrom sollen KWK-Anlagen verstärkt dann Strom und Wärme liefern, wenn dies im Energiesystem benötigt wird. Das Ministerium will deshalb stärkere Anreize schaffen, um die Stromerzeugung bei negativen und schwach positiven Strompreisen zu vermeiden. Auch die Direktvermarktung soll das neue Gesetz analog zum EEG stärken. Dazu soll die förderfähige Gesamtstundenzahl auf 20.000 Stunden reduziert und im Gegenzug die Höhe der Fördersätze angepasst werden.
Novelle soll Anfang 2027 in Kraft treten
Das BMWE will zügig einen Gesetzentwurf vorlegen. Ein Kabinettsbeschluss ist für Herbst 2026 vorgesehen. Spätestens im ersten Quartal 2027 soll die KWKG-Novelle in Kraft treten. Bei der beihilferechtlichen Einordnung beruft sich das Ministerium auf eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 9. Juli 2026. Demnach stellt die Förderung nach dem KWKG 2020 keine staatliche Beihilfe im Sinne des EU-Rechts dar. Das BMWE hält die Entscheidung auf das bestehende KWKG für übertragbar und will deshalb für die Novelle keine gesonderte beihilferechtliche Genehmigung einholen.
Quelle: BMWE, Eckpunkte Papier (Download hier)