Im geplanten Heizungsgesetz werden der erbrachte Anteil der erneuerbaren Energien oder auch die „unvermeidbare Abwärme“ durch die Wärmerückgewinnung (WRG) von Lüftungsanlagen nicht ausreichend berücksichtigt. Das Statement von Pluggit, Anbieter von Wohnraumungslüftungssystemen:
Zuvor haben der Fachverband Gebäude-Klima e.V. (FGK), der Herstellerverband Raumlufttechnische Geräte e.V. mit führenden Wissenschaftlern von TGA-Hochschulen sich mit einem offenen Brief an die Bundesregierung gewandt. Sie fordern die volle Anrechenbarkeit der Wärmerückgewinnung aus Lüftungsanlagen als Abwärme oder regenerative Energien im Gebäudeenergiegesetz (GEG). „Wir, die Pluggit GmbH, unterstützen dieses Anliegen und fördern weiterhin mit unseren Produkten und technischem Fortschritt die CO₂-Neutralität von Morgen“, stellt Matthias Reitzenstein, Geschäftsführer von Pluggit, klar.
Die Lüftungen mit WRG von Pluggit
Kontrollierte Wohnraumlüftung mit WRG erhalten ihre Energiemenge innerhalb des Gebäudes, denn die in der Abluft enthaltene Wärme überträgt ein Wärmetauscher auf die Zuluft in die Räume. Bis zu 90 % der Wärme lassen sich so zurückgewinnen, wie es beispielsweise die dezentrale Wohnraumlüftung iconVent von Pluggit macht. Das System leistet eine WRG von bis zu 91 % und ist flexibel im Neubau, der Sanierung und Renovierung einzusetzen.
Auch die Komfortlüftung mit der Geräteserie PluggEasy trägt mit einer WRG bis zu ca. 87 % bei. Die zentrale Variante PluggPlan für den preissensiblen Geschosswohnungsbau steuert wiederum mit einer WRG von über 80 % positiv zum Erreichen der klimapolitischen Ziele bei. Diese Fakten werden im aktuellen Gesetzesentwurf des GEG gänzlich vernachlässigt und spielen leider keine Rolle mehr in der zu erreichenden Quote (65 %) von erneuerbaren Energien.