Wasseraufbereitung bleibt 2023 förderfähig

Zum 1. Januar 2023 wurden die BEG Einzelmaßnahmen angepasst. Seit Bestehen des Förderprogramms ist dies die dritte Änderung innerhalb eines Jahres. Das Wichtigste in puncto Wasseraufbereitung: Diese bleibt mit bis zu 40 % förderfähig.

Förderfähig: Tragbare Heizungswasser-Aufbereitungsanlage Heifi-Pure & Clean. – © Judo Wasseraufbereitung

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) mit den sogenannten Einzelmaßnahmen (EM) wurde zum 01.01.2023 angepasst. Das BEG EM betrifft auch die Förderung von Wasseraufbereitung: Sie wird mit bis zu 40 % bezuschusst. Das BEG EM ersetzt die früheren BAFA Förderprogramme Heizen mit Erneuerbaren Energien und Heizungsoptimierung.

BEG-Reform zu den Einzelmaßnahmen

Im BEG EM 2023 gibt es eine maximale Förderung von 40 % für Heizungsanlagen nur noch:

  • beim Anschluss an ein Wärmenetz (30 % + 10 % Heizungstausch-Bonus)
  • beim Einbau von Wärmepumpen (25 % + 10 %Heizungstausch-Bonus + 5 % Wärmepumpen-Bonus)

Bei der Heizungsoptimierung bleibt es bei max. 20 %. Die Förderung Biomasseheizung bleibt erhalten, wird aber mit max. 20 % stark eingeschränkt. Die Kreditförderung über die KfW ist bei den Einzelmaßnahmen weiterhin gestrichen. Gasheizungen fallen seit August 2022 aus der Förderung raus. Neu ist, dass das BEG 2023 die Antragsberechtigung auf auf alle Investoren erweitert. Die Beschränkungen auf Eigentümer, Pächter und Mieter ist aufgehoben.

Zuschüsse Heizungsoptimierung

Wer alte Heizungsumwälzpumpen und Warmwasserzirkulationspumpen gegen moderne Hocheffizienzpumpen tauscht und die Anlage hydraulisch abgleicht (BEG EM 5.4), kann sich 15 % zurückerstatten lassen. In Verbindung mit dem Zusatzbonus aus dem „individuellen Sanierungsfahrplan“ (iSFP) sind es sogar max. 20 %. Seit dem 21.09.2022 gilt dabei eine Begrenzung bei Bestandsgebäuden auf höchstens fünf Wohneinheiten bzw. bei Nichtwohngebäuden auf höchstens 1.000 m² beheizter Fläche. Förderfähige Nebenkosten sind hier u. a. die Aufbereitung von Heizungswasser und unter bestimmten Voraussetzungen auch die Aufbereitung des Trinkwassers. Die BEG-EM Förderung können diese Judo-Produkte erhalten: Enthärtung, alternativer Kalkschutz i-balance sowie die Heizungsschutzprodukte.

Die wichtigsten Fördermaßnahmen in Bezug auf die Wasseraufbereitung sind auf der Judo-Website zusammengefasst.

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