Wird das Gebäudemodernsierungsgesetz diese Woche durch Karlsruhe gestoppt?

Die Bundestagsfraktion Die Linke hat am 3. Juli 2026 beim Bundesverfassungsgericht eine Organklage gegen die Reform des Gebäudemodernisierungsgesetzes eingereicht. Der Eilantrag soll die 2. und 3. Lesung des GModG vor der Sommerpause verhindern. Auch ein Eilantrag aus dem Jahr 2023 zum damaligen GEG könnte eine Rolle spielen.

Symbolbild. rote Roben im Sitzungssaal Bundesverfassungsgericht Karlsruhe
Stoppt das Bundeverfassungsgericht das GModG vor der Sommerpause?.Diese Woche wird die Entscheidung zum Eilantrag von Die Linke erwartet. Auch kommt ein Urteil der Verfassungsrichter – noch zum alten GEG – Mitte Juli. Es entscheidet, ob beschleunigte Gesetzgebungsverfahren verfassungskonform sind. – © www.bundesverfassungsgericht.de

Beim Eilantrag der Partei Die Linke geht es nicht nur um die durch viele Branchenverbände geäußerte Kritik an den Inhalten, sondern die Klage richtet sich auch gegen das beschleunigte Gesetzgebungsverfahren zur Reform des Gebäudeenergiegesetzes (GEG). Das Eilverfahren wolle man verhindern.

Mit der Organklage sollen weitere Lesungen vor der Sommerpause gestoppt werden, bis eine ausreichende Informationsgrundlage für eine sachgerechte parlamentarische Beratung vorliege. Laut „Handelsblatt“ wird die Entscheidung aus Karlsruhe noch vor der für Donnerstag, den 9. Juli, vorgesehenen Bundestagsabstimmung erwartet.

In der Stellungnahme der Klägerin heißt es: „Die Abschaffung der 65-Prozent-Erneuerbare-Regel führt zu einem Rückschritt im Klimaschutz (Art. 20a GG), der die Gestaltungsfreiheit künftiger Gesetzgebung massiv einengt. Außerdem ist die Ausgestaltung der ‘Bio-Treppe‘ und der ‚Grüngasquote‘ unklar.“ Zur Verfügbarkeit „grüner Gase“ lägen der Bundesregierung keine belastbaren Zahlen vor. Zudem seien die Mehremissionen des neuen Gesetzes nicht angegeben. Auch auf Nachfrage würde die Bundesregierung eine Aussage dazu verweigern, so Die Linke.

Auch die Deutsch Umwelthilfe (DUH) hatte Mitte Juni angekündigt, Verfassungsbeschwerde gegen das GModG wegen Verfassungswidrigkeit einzureichen.

Empfehlungen des Bundesrates zuvor abgelehnt

Im Vorfeld hatte der Bundesrat den Entwurf des GModG ungewöhnlich scharf kritisiert. Am 26. Juni veröffentliche die Bundesregierung eine Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrates. Von den 35 Ziffern mit rund 50 Einzelvorschlägen zu Änderung des Gesetzesnovelle, die der Bundesrat beschlossen hat, lehnte die Schwarz-rote Koalition die allermeisten Vorschläge ab. Darunter waren die Änderungsvorschläge zum Flottenansatz für Wohnungsunternehmen, die Erweiterung der Länderöffnungsklausel sowie die Ausweitung der Bio-Treppe auf Heizungsanlagen, die zwischen Anfang 2024 und dem GModG-Inkrafttreten neu errichtet wurden.

Wichtiges Urteil zu beschleunigten Gesetzgebungsverfahren Mitte Juli 2026 erwartet

Aktuell heißt es aus den Kreisen der Arbeitskoalition von CDU/CSU und SPD, dass man geliefert habe und das Gebäudemodernisierungsgesetz jetzt beschlussreif sei. Aber dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) liegt auch noch ein Eilantrag aus 2023 vor. Der CDU-Abgeordnete Thomas Heilmann hatte damals den Antrag wegen des alten GEG vorgelegt, weil zu wenig Zeit wäre, den kurzfristig stark geänderten Gesetzentwurf der amtierenden Ampelkoalition zu prüfen. Die Richter gaben ihm Recht. Das Gesetz wurde erst nach der Sommerpause im September 2023 beschlossen. Dieser verfassungsrechtliche Präzedenzfall könnte nun das Schnellverfahren für Gesetze wie das GModG erschweren.

Der Zweite Senat des BVerfG wird am 23. Juli 2026 – in der politischen Sommerpause – auf Grundlage der mündlichen Verhandlung über Heilmanns Organklage vom 26.2.2026 das Urteil verkünden in Sachen „Gebäudeenergiegesetzänderungsgesetz – Hauptsache“ (Aktenzeichen: 2 BvE 4/23). Die Richter haben den Gesetzgebungsprozess ausführlich unter die Lupe genommen. Ob davor das neue „Heizungsgesetz“ an diesem Donnerstag, 9. Juli, im Bundestag und am darauffolgenden Freitag im Bundesrat beschlossen wird, bleibt deshalb fraglich.

Quellen: Die Linke, Handelsblatt, Öko-Zentrum NRW, BVerfG