30 Prozent Zuschuss für Heizungsoptimierung

Das Bundeswirtschaftsministerium bezuschusst mit einem neuen Förderprogramm ab 1. August den Einbau effizienter Pumpen und die Optimierung der Heizungsanlage.

Dabei werden 30 % der Ausgaben dem Hausbesitzer erstattet, wenn mindestens zwei Jahre alte Heizungspumpen durch Hocheffizienzpumpen ersetzt werden. Auch bei der Optimierung der Heizungsanlage durch den hydraulischen Abgleich und beim Austausch veralteter Regelungstechnik, also z. B. der Thermostatventile, winkt dem Hausbesitzer eine Kostenerstattung von 30 %. Energiesparende Technologien, wie moderne Pufferspeicher oder Strangventile, sowie intelligente Regelungen und die optimale Einstellung des Heizkessels werden zu gleichen Bedingungen gefördert.

2 Mio. Pumpen jährlich

Es sollen bis 2020 jährlich 2 Mio. Pumpen ausgetauscht und zusätzlich 200.000 Heizungsanlagen optimiert werden. „Die Heizungsbranche ist bereit für diese Herausforderung. Durch die Förderung amortisieren sich die geringinvestiven Maßnahmen nun noch schneller. Mit unserer Kampagne ‚Intelligent heizen‘ wollen wir deshalb in Zukunft noch mehr Endkunden erreichen“, erklärt Michael Herma, Geschäftsführer des VdZ – Forum für Energieeffizienz in der Gebäudetechnik e.V.
Wie der VdZ vorrechnet, könnte allein der Wechsel auf eine Hocheffizienzpumpe jährlich so viel Strom einsparen, wie für bis zu 500 Waschmaschinengänge benötigt werden.

Wie kommt man an die Förderung?

Der Förderantrag erfolgt in zwei Schritten: Zunächst registriert sich der Endkunde bereits vor Maßnahmenbeginn auf der Internetseite des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Dort erhält er eine Vorgangsnummer. Nach der Umsetzung der Maßnahmen kann auf dem BAFA-Portal ein Antragsformular ausgefüllt werden, das anschließend mit den notwendigen Unterlagen an das BAFA geschickt wird – eine Kopie der Rechnung ist dafür ausreichend. Zwei Dinge gilt es dabei zu beachten: Bei einem Pumpentausch muss die neue Pumpe beim BAFA als förderfähig gelistet sein. Zudem darf die gestellte Rechnung nur die förderfähigen Maßnahmen beinhalten.

www.vdzev.de

www.intelligent-heizen.info