BMWK fördert energieeffiziente Kälte- und Klimaanlagen

Am 1. März 2024 ist die novellierte Richtlinie für die Förderung von energieeffizienten Kälte- und Klimaanlagen in Kraft getreten. Sie gilt für gewerbliche und kommunale Anlagen, nicht für Privatpersonen. Neu wird die „Effizienz-Umrüstung von Kleinanlagen“ gefördert.

Kühllager
Ab 1. März gibt es BAFA-Förderung für gewerbliche, hoch energieeffizienter Kälte- und Klimaanlagen. – © Adobe Stock/Grispb

Das Wirtschaftsministerium (BMWK) setzt die Förderung hoch energieeffizienter Kälte- und Klimaanlagen fort und erweitert sie. Mit der Novellierung der Kälte- und Klima- Richtlinie (PDF) steigt die Förderhöhe für energieeffiziente Anlagen. Als neuen Fördergegenstand hat der Gesetzgeber außerdem die „Effizienz-Umrüstung von Kleinanlagen“ aufgenommen.

Erstmals können damit bestehende kleine Kälteerzeuger, d. h. Kompressionskälteanlagen für Normal- und Tiefkühlung, gefördert werden.

Energieeffiziente Kälte- und Klimaanlagen

Eine Förderung erhalten Antragsteller, wenn sie die Energieeffizienz an stationären Kälte- und Klimaanlagen erhöhen, die mit nicht-halogenierten (natürlichen) Kältemitteln betrieben werden. Dazu zählt auch die Installation von Anlagenkomponenten z. B. die Abwärmenutzung für den Betrieb von Wärmepumpen oder von Speichern (Eisspeicher, Latentwärmespeicher mit LWS/PCM). Luft-/Wasser-Wärmepumpen, die überwiegend Umweltwärme als Wärmequelle nutzen, sind nicht förderfähig.

Zur Effizienzverbesserung einer bestehenden Kälteanlage wird die Nachrüstung von Trockenkühlern als Vor- oder Freikühler gefördert.

Neu gefördert: Effizienz-Umrüstung von Kleinanlagen

An bestehenden, kleinen Kompressionskälte- oder -klimaanlagen mit fluorhaltigen Kältemitteln werden Nach- und Umrüstungen gefördert wie die Umrüstung auf Kohlenwasserstoff-Kältemittel mit mindestens 0,5 und höchstens 10 kg Füllmenge sowie der Einbau eines druckgesteuerten Drehzahlreglers für den Verflüssigerventilator. Desweiteren sind in der Richtlinie optionale Maßnahmen aufgeführt wie der Einbau eines elektronischen Expansionsventils.

Antragstellung ab 1. März

Die elektronische Antragstellung ist ab dem 01.03.2024 beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) wieder möglich. Das Förderprogramm wird letztmalig bis zum 31. Dezember 2026 verlängert. Im Rahmen der Kälte-Klima-Richtlinie wurden bisher insgesamt rund 5.200 hoch energieeffiziente Kälte- und Klimaanlagen mit fast 300 Mio. Euro gefördert. Die geförderten Anlagen können Energieeinsparungen von rund 40 % erzielen und damit erheblich zur Minderung der Treibhausgasemissionen beitragen.

Weitere Informationen zur Förderung finden sich unter dem Link auf der Homepage des BAFA und beim BMWK unter www.klimaschutz.de/foerderung. Das BMWK hat ein Merkblatt zur Umsetzung der Kälte-Klima-Richtlinie (PDF) veröffentlicht.

www.bafa.de