Das Gebäudeenergiegesetz im Bundestag

Der Entwurf des GEG kommt mit neuen „Leitplanken“ in den Bundestag. Dort wird der Entwurf des Gebäudeenergiegesetzes nun verhandelt und an das politisch Mögliche angepasst werden. Zu den Leitplanken der Bundesregierung haben sich die Verbände geäußert.

Die Novellierung des GEG wurde im Bundestag diskutiert und wird nun in den Ausschüssen verhandelt. – © Screenshot www.bundesregierung.de (Stand 19.06.2023)

Am 15. Juni 2023 hat der Bundestag den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur „Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung der Heizkostenverordnung und zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung“ (Novellierung des GEG) beraten. Nach einer Aussprache im Parlament werden die Ausschüsse des Bundestags nun die weitere Abstimmung übernehmen.

Was aber bedeuten die Leitplanken, die Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne), Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) und Finanzminister Christian Lindner (FDP) vereinbart haben? Die Branchenverbände haben darauf zum Teil unterschiedlich reagiert:

Sichtweise des Bundesverbands der Deutschen Heizungsindustrie e. V. (BDH)

„… Die nun von den Regierungsparteien kommunizierten Leitplanken sind ein wichtiger erster Schritt mit positiven Ansätzen, die es jetzt in ein praktikables Gesetz zu überführen gilt.  Die Leitplanken öffnen den Weg hin zu mehr Flexibilität für die Verbraucher auf der Zeitachse und stärken die Möglichkeit, auf Basis einer Beratung die optimale gebäudeindividuelle Lösung zu finden. Auf dem Weg dorthin gilt es, die Menschen durch eine transparente und wirkungsvolle Förderung zu unterstützen. Hier Bedarf es dringend an Klarheit seitens des Gesetzgebers, damit die Hauseigentümer weiter in die Wärmewende investieren können. Die positive Entwicklung bei der Heizungsmodernisierung der vergangenen drei Jahre gilt es fortzuführen. Allein im vergangenen Jahr hatte die Heizungsmodernisierung zu CO2-Einsparungen von über 2 Mio. t geführt.“

Als positiv wertet der Verband (www.bdh-industrie.de) weiterhin die Einbeziehung des gesamten technologischen Lösungsangebotes. Gerade bei der Holzwärme werden die Ansätze zu mehr Akzeptanz der Wärmewende im ländlichen Raum beitragen. Darüber hinaus gilt es, die nun vorgesehene enge Verzahnung des GEG mit der kommunalen Wärmeplanung als Chance zu begreifen. Dabei ist es bei der kommunalen Wärmeplanung wichtig, ergebnisoffen alle örtlichen Gegebenheiten wie die vorhandenen Infrastrukturen, zentrale wie dezentrale Versorgungslösungen, erneuerbare Energie- und Wärmequellen sowie die Struktur des Gebäudebestandes und des Gewerbes bzw. Industrie in die Betrachtung einzubeziehen.

Die Heizungsindustrie hofft nun auf eine schnelle Umsetzung der vereinbarten Leitplanken in einen Gesetzesentwurf. Denn das wichtigste sei es, Bürgern und Herstellern die erforderliche Planungssicherheit zu geben. Der Verband wird den Prozess hin zum Gesetzesentwurf eng begleiten. Dabei will er sich u. a. für eine ausgewogene und zielführende Förderkulisse einsetzen.

Im Sinne des Klimaschutzes gilt es, die Dynamik bei der Heizungsmodernisierung durch moderne und effiziente Heizsysteme wie u. a. der Wärmepumpe und der Holzwärme wieder zu steigern. Außerdem wird sich der BDH dafür einsetzen, dass weitere Effizienztechnologien wie effiziente Heizungs- und Umwälzpumpen, Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung sowie die dezentrale KWK Berücksichtigung finden.  

Andere Sichtweise des Bundesverbands Wärmepumpe e. V. (BWP)

Dr. Martin Sabel, Geschäftsführer des BWP (www.waermepumpe.de), sieht die Leitplanken kritisch. Er sagt: „Die Einigung der Ampelfraktionen bedeutet in erster Linie eine Aufschiebung von Planungssicherheit für Industrie, Handwerk und Verbraucher. Bis zum Vorliegen von kommunalen Wärmeplänen erhalten die Betroffenen keine Orientierung, welche Heizungssysteme sie im Falle eines anstehenden Heizungstauschs auf den Weg zur Klimaneutralität bringen. Die Verantwortung liegt damit in erster Linie bei Verbrauchern und Kommunen.

Unstrittig ist, dass der Umstieg zu Wärmepumpen in jedem Fall die zentrale Lösung für Klimaschutz und die Vermeidung von Kostenbelastungen ist. Mit dem bevorstehenden Anstieg des CO2-Preises ist die Entscheidung für eine mit fossilen Energieträgern betriebene Heizung unvermeidbar mit hohen Kostenrisiken verbunden.

Die Wärmepumpenbranche erhält mit diesen Leitlinien der Ampelkoalition keine verlässlichen Rahmenbedingungen für den mit der Bundesregierung bereits vereinbarten Hochlauf von Produktions- und Installationskapazitäten.

Für den Industriestandort Deutschland kommt es bei Klimaschutztechnologien jetzt drauf an, dass die Bundesregierung über richtungsweisende Verhältnisse bei den Energiepreisen sowie Förderprogrammen deutlich macht, dass sie Investitionen in den Umstieg zu Erneuerbaren Energien ausdrücklich unterstützt. Das Ziel eines klimaneutralen Gebäudebestandes bis 2045 braucht dringend ein verlässliches industriepolitisches Fundament.“ 

Zukunft Gas sieht gute Ausgangssituation

Für die Gas- und Wasserstoffwirtschaft begrüßt Zukunft Gas Vorstand Dr. Timm Kehler den Kompromiss: „Auf Basis der jetzt erzielten Einigung wird ein pragmatischer und wirkungsvoller Start der Wärmewende möglich. Wir begrüßen, dass die Regierungsfraktionen anerkennen, welche wichtige Rolle die neuen Gase wie Wasserstoff zur Sicherung der Resilienz auch im Wärmemarkt spielen können. Positiv zu vermerken ist auch, dass die Ampel unseren Empfehlungen folgt, die kommunale Wärmeplanung vorzuziehen. So wird eine klare Grundlage geschaffen für ein abgestimmtes Vorgehen auf kommunaler Ebene.

Der Kompromiss erlaubt mehr Flexibilität bei den Umstellungsanforderungen von Netzen auf Wasserstoff und er verzichtet auf unnötige ordnungsrechtliche Vorgaben. Das wird die Wärmewende beschleunigen. Die vergangenen Wochen waren geprägt von großer Unsicherheit, bei den Verbrauchern, bei den Herstellern und bei den Kommunen. Damit diese Unsicherheit nun schnell beseitigt wird, hoffen wir nun auf eine zügige Umsetzung der Eckpunkte in einen konkreten Gesetzesentwurf.“

Stellungnahme des Bundesverbands Erneuerbare Energie e. V. (BEE)

Dr. Simone Peter, Präsidentin des BEE (www.bee-ev.de), erklärt: „Mit der Einigung hat die Ampelkoalition ihr Ziel, das Gebäudeenergiegesetz bis zur Sommerpause zu verabschieden, umgesetzt. Der Einbau klimafreundlicher Heizungen wird ab dem 1.1.2024 für Neubauten Pflicht, im Bestand wird der Austausch an die Kommunale Wärmeplanung gekoppelt. Diese ist bereits in vielen Bundesländern in der Planung und soll jetzt auch durch ein Bundesgesetz geregelt werden. Damit werden wichtige Grundlagen für die Wärmewende vor Ort gelegt.

Auch soziale Härten sollen weiter abgefedert werden. Sicherheit bringen die Leitplanken auch in Bezug auf den Zeitplan und die Bandbreite an Erneuerbaren Technologien, die ausgereift und verlässlich zur Verfügung stehen – von Wärmepumpen über Bioenergie und Solarthermie bis hin zur Geothermie. Jetzt sind die Fraktionen gefragt, das Gesetz auf den Weg zu bringen.“

Zentralverband Sanitär Heizung Klima e. V. (ZVSHK) begrüßt Einigung

Helmut Bramann, Hauptgeschäftsführer des ZVSHK – © www.christoph-papsch.de

Helmut Bramann, Hauptgeschäftsführer des ZVSHK (www.zvshk.de) begrüßt den erzielten Kompromiss zur Umsetzung der lange geplanten Novelle des Gebäudeenergiegesetzes: „Die von uns wiederholt mit pragmatischen Verbesserungsvorschlägen eingebrachten Erfahrungen des umsetzenden Fachhandwerks wurden endlich zum Teil aufgegriffen.“

Technologievielfalt, die einen breiten, gleichberechtigten Einsatz aller Erfüllungsoptionen mit erneuerbaren Energieträgern ermögliche, pragmatische Übergangsfristen in enger Verknüpfung mit der kommunalen Wärmeplanung seien wichtige Schritte in die richtige Richtung.

Ebenso wichtig bleibe es jedoch, die Umsetzung mit möglichst geringem bürokratischem Rahmen zu versehen. Möglichst einfache Verfahren zur Beratung und zum Nachweis der Einhaltung der Erfüllungsoptionen mit einer zum neuen GEG passenden Förderkulisse vor Inkrafttreten des GEG, seien hierfür zwingend erforderlich.

„Bundestag und Bundesregierung sind nun gefordert zügig zu liefern, damit ein Abriss auf dem Umsetzungsweg der Treibhausgasneutralität im Gebäudebereich vermieden wird,“ betont Helmut Bramann.

Auch die SHK Innung München (www.shk-innung-muenchen.de) begrüßt die Einigung der Bundesregierung zum Gebäudeenergiegesetz (GEG). Olaf Zimmermann, Obermeister der SHK Innung München: „Unsere gemeinsame Lobbyarbeit auf allen politischen Ebenen hat sich ausgezahlt. Der Gesetzentwurf zur Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes beinhaltet nun zumindest die Elemente Technologieoffenheit und längere Übergangsfristen für Bestandsgebäude.“ Ralf Suhre, Geschäftsführer der SHK Innung München, kündigt an: „Am 19.07.2023 werden wir uns mit den Stadtwerken München treffen. In diesem Gespräch wird es v. a. um die neuen Regelungen des GEG gehen, da nun insb. Kommunen und Versorger in die Pflicht genommen werden.“

Und zudem plant die Innung im Herbst 2023 eine Info-Veranstaltung für die Mitgliedsbetriebe, wie das voraussichtlich noch vor der Sommerpause verabschiedete Gesetz auszulegen sein wird und was auf die Betriebe zukommt.