Solarpaket I kommt erst 2024

Bei der Solarstromförderung im Solarpaket I soll nicht wegen des Haushaltslochs gekürzt werden. Die Solarbranche (BSW) findet es aber bedauerlich, dass es zu Verzögerungen bei der Verabschiedung des Gesetzes kommen wird. Verbraucherschützer kritisieren das Verschieben des Pakets und damit den Großteil der Maßnahmen für PV-Förderung auf Anfang 2024.

PV-Module
Das Solarpaket I ist nicht von den Haushaltskürzungen betroffen. Die Maßnahmen für den PV-Ausbau für Mieter im Gesetz sollen verspätet erst im Februar 2024 beschlossen werden. – © BSW e. V.
Balkon-PV-Anlage im Discounter
Im zu beschließenden Solarpaket I enthalten sind u. a. Erleichterungen für den Einbau von Balkon-PV. – © Si/ch

Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW) e. V. begrüßt, dass mit den jüngsten Einsparungen der Bundesregierung zu keinen Kürzungen bei der Förderung von Solarstromanlagen kommen wird (Stand 15.12.2023). Infolge des Bundesverfassungsgerichtsurteils verzögern sich die Beratungen im Bundestag zum „Solarpaket I“. Es liegt seit August als Gesetzesentwurf vor und soll Marktbarrieren für den weiteren Ausbau der Photovoltaik aus dem Weg räumen.

Das Gesetz soll nun erst 2024 abschließend vom Bundestag beraten und beschlossen werden. Die Bundesregierung hat am 15. Dezember stattdessen nur das „Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes zur Vermeidung kurzfristig auftretender wirtschaftlicher Härten für den Ausbau der erneuerbaren Energien“ (zum PDF) beschlossen. Dieses betrifft fast ausschließlich die Windenergie.

BSW: „Windbeutel statt Solarpaket“

Der Hauptgeschäftsführer des BSW Carsten Körnig sagt: „Anstelle eines großen Solarpakets wird nun nur ein kleiner „Windbeutel“ unterm Weihnachtsbaum liegen. Doch wir sind zuversichtlich, dass der Bundestag zeitnah im neuen Jahr das versprochene Solarpaket schnüren wird. Es wird eine Reihe wertvoller Maßnahmen zum Bürokratieabbau enthalten, hoffentlich auch einen Impuls für den Ausbau von Solarfabriken in Deutschland. Jede Verzögerung ist schmerzlich.

Trost bietet aber die Zusage, dass es keine Kürzungen bei der Förderung von Solarstromanlagen geben wird. Dies ist wichtig, damit die Photovoltaik-Nachfrage auch 2024 wachsen und einen kraftvollen Beitrag zum Erreichen der Klimaschutzziele beitragen kann.“ 2023 wurden nach Angaben des BSW-Solar rund 1 Mio. neue Solarstromsysteme in Deutschland installiert, vom kleinen Balkonkraftwerk bis zum Megawatt-Solarpark.

Verbraucherschützer: Solarpaket ist wichtig

„Der Bundestag muss das Solarpaket zeitnah verabschieden. Die Verbraucherinnen und Verbraucher wollen an der Energiewende mitwirken und benötigen dafür die notwendigen gesetzlichen Rahmenbedingungen“, sagt Thomas Engelke, Energieexperte beim Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv).

Verbraucher wollen Energiewende

Eine aktuelle Umfrage (PDF) des Meinungsforschungsinstitut eye square GmbH im Auftrag des vzbv zeigt, dass 80 % der Mieter in Mehrfamilienhäusern unter bestimmten Voraussetzungen bereit sind, Mieterstrom von ihrem Vermieter zu erwerben. Zudem sind 55 % der befragten Internetnutzer daran interessiert, Strom innerhalb ihrer Nachbarschaft zu handeln.

Ursprünglich sollte das gesamte Solarpaket noch in 2023 vom Bundestag beschlossen werden. Jetzt verschieben sich wichtige Teile in das Jahr 2024. Mit dem Gesetz soll die Nutzung von Photovoltaik insbesondere für Verbraucher, die kein eigenes Haus bewohnen, erleichtert werden. Das Gesetz sieht vor, dass dazu die Umsetzung von Mieterstromprojekten und die Nutzung von Steckersolargeräten vereinfacht werden.

www.solarwirtschaft.de

www.vzbv.de