Nordwest unterstützt mit neuer Dienstleistung bei LkSG

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) zielt darauf ab, die internationale Menschenrechtslage zu verbessern und Umweltbelastungen zu reduzieren. Mit einem neuen Dienstleistungsangebot will die Nordwest Handel AG Fachhandelspartner bei der Umsetzung unterstützen.

Nordwest will seine Fachhandelspartner bei der Umsetzung des LkSG unterstützen. Mit „NW & riskmethods“ bietet der Verbund eine neue Dienstleistung dazu an. – © Nordwest Handel AG

Die Nordwest Handel AG startet im eigenen Beschaffungsnetzwerk den Analyseprozess, obwohl das Verbundunternehmen dazu aktuell gesetzlich noch nicht verpflichtet ist. „Wir wollen hier mit gutem Beispiel vorangehen und kommen unserer Selbstverpflichtung nach, uns zukunftsfähig weiterzuentwickeln. Denn wir sind bereits heute mit unseren Geschäftsarten Strecken-/ Lagergeschäft Teil der Lieferkette.

Deswegen überprüfen wir ab sofort die Einhaltung unserer unmittelbaren Lieferanten gemäß den Vorgaben des LkSG“, erläutert Stefan Richlick, Geschäftsbereichsleiter Einkaufsprozesse & Beschaffung bei Nordwest. Die Lieferantenpartner von Nordwest werden über die Plattform des Partners riskmethods a sphera company getrackt und erhalten im Vorfeld entsprechende Informationen.

Neues Dienstleistungsangebot

Die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben ist komplex, das stellt viele Unternehmen vor Herausforderungen. Genau darauf konzentriert sich das neue Dienstleistungsangebot von Nordwest für die Fachhandelspartner. Mit „NW & riskmethods“ werden Fachhandelspartner unterstützt, dem LkSG zeitsparend und transparent nachzukommen.

Die Lieferanten – sowohl aus dem Verbundnetzwerk als auch individuelle – werden über die Plattform von riskmethods a sphera company einer Risikoanalyse unterzogen. Mithilfe von künstlicher Intelligenz werden Millionen Daten auf relevante Bedrohungen im Liefernetzwerk analysiert. Danach werden potenzielle Risiken bewertet und gegebenenfalls mit entsprechenden Instrumenten verhindert oder minimiert.

Zum LkSG

Das LkSG regelt die unternehmerische Verantwortung für die Einhaltung von Menschenrechten in den weltweiten Lieferketten. Hierzu gehört beispielsweise der Schutz vor Kinder- oder Zwangsarbeit, das Verbot von Diskriminierung und das Recht auf faire Löhne. Weiterer Schwerpunkt ist der Umweltschutz, also die Reduzierung von Emissionen und Ressourcenverbrauch. Seit dem 1. Januar 2023 gilt das LkSG für Unternehmen mit 3.000 oder mehr Mitarbeitenden im Inland, ab dem 1. Januar 2024 dann auch für Unternehmen ab 1.000 Mitarbeitenden.

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