Ab sofort können Privateigentümer von Mehrfamilienhäusern sowie Wohnungseigentümer-Gemeinschaften (WEG) Anträge für die KfW-Heizungsförderung nach BEG stellen. Damit weitet die KfW die Förderung plangemäß auf weitere Antragstellergruppen aus. Es gibt direkte Geldzuschüsse und Ergänzungskredite mit niedrigen Zinsen.

Seit dem 28. Mai können nicht nur Einfamilienhausbesitzer, sondern auch Eigentümer von Mehrfamilienhäusern Anträge auf Heizungsförderung stellen. Auch Wohnungseigentümergemeinschaften sind ab sofort antragsberechtigt, vorausgesetzt es handelt sich um Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum. Im August 2024 soll dann der Förderkreis auf Wohnungsunternehmen ausgeweitet werden.
Der Bund stellt für den Heizungsaustausch Geld aus dem Haushalt bereit, das als Zuschuss direkt bei der KfW beantragt werden kann. Bei vollständigen Unterlagen und förderfähigen Projekten erfolgt die Zusage digital und automatisiert in wenigen Minuten. Über die Zuschussförderung hinaus bietet die KfW zinsgünstige Ergänzungskredite an, die Kunden bei ihrer Hausbank beantragen können. Ziel der Förderungen ist es, den Umstieg auf klimafreundliche Heizungen zu beschleunigen und dadurch die Treibhausgasemissionen bei der Wärmeversorgung im Gebäudesektor zu reduzieren.
Zuschussförderung
Auch für WEG und Eigentümer von Mehrfamilienhäusern setzt sich die KfW-Zuschussförderung auf Basis BEG aus einer Grundförderung sowie mehreren möglichen Boni zusammen.
Die Grundförderung beträgt 30 % der förderfähigen Gesamtkosten. Maximal kann der Höchstbetrag der förderfähigen Gesamtkosten für das vorliegende Gebäude berücksichtigt werden. Der Höchstbetrag der förderfähigen Gesamtkosten hängt von der Anzahl der Wohneinheiten im jeweiligen Mehrfamilienhaus ab und kann nach folgendem Muster berechnet werden:
- 30.000 Euro für die erste Wohneinheit
- jeweils 15.000 Euro für die zweite bis sechste Wohneinheit
- jeweils 8.000 Euro für jede weitere Wohneinheit
Die KfW gibt eine Beispielrechnung an: Der Höchstbetrag der förderfähigen Gesamtkosten für eine WEG oder ein Mehrfamilienhaus im Privateigentum mit 8 Wohneinheiten liegen bei 121.000 EUR (1 x 30.000 Euro plus 5 x 15.000 Euro plus 2 x 8.000 Euro). Wenn förderfähige Kosten in dieser Höhe tatsächlich anfallen und eine Grundförderung von 30 % beantragt wird, dann liegt der Zuschussbetrag bei 36.300 Euro.
Boni bei der KfW-Heizungsförderung
Einen Effizienzbonus von 5 % gibt es für effiziente Wärmepumpen mit den Wärmequellen Wasser, Erdreich oder Abwasser oder für Wärmepumpen, die mit natürlichen Kältemittel arbeiten.
Ein Klimageschwindigkeitsbonus gewährt die KfW zunächst von 20 % für den Austausch von Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- und Nachtspeicherheizungen unabhängig von deren Alter oder von funktionstüchtigen Gasheizungen. Auch der Austausch von Biomasseheizungen wird bezuschusst, wenn die Inbetriebnahme zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens 20 Jahre zurückliegt.
Einen Einkommensbonus von 30 % erhalten selbstnutzende Eigentümer, deren zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen 40.000 Euro nicht übersteigt.
Ebenso wie bei der Förderung der Eigenheimbesitzer erhält die zweite Fördergruppe einen Emissionsminderungszuschlag für neue Biomasseheizungen, die den Emissionsgrenzwert für Staub von 2,5 mg/m³ einhalten, in Höhe von pauschal 2.500 Euo.
Die Boni sind kumulierbar. Insgesamt kann der Fördersatz für den Heizungstausch max. 70 % betragen.
Beantragung der Zuschüsse
Die Zuschüsse werden online bei der KfW im Kundenportal meine.kfw.de beantragt. Die Antragstellung bei WEG und Mehrfamilienhäuser erfolgt über einen gemeinschaftlichen Antrag (Basisantrag) und gegebenenfalls weitere Zusatzanträge. Der gemeinschaftliche Antrag umfasst die Grundförderung sowie gegebenenfalls Effizienzbonus und Emissionsminderungszuschlag. Für den Klimageschwindigkeitsbonus bzw. den Einkommensbonus muss die selbstnutzende Eigentümerin oder der selbstnutzende Eigentümer einen Zusatzantrag für die eigene Wohneinheit stellen.
Ergänzungskredit
Für Antragsteller, die eine Zuschusszusage für den Heizungstausch von der KfW haben, steht ein ergänzender zinsgünstiger KfW-Förderkredit zur Verfügung. Er kann bei einem durchleitenden Kreditinstitut, in der Regel der Hausbank, beantragt werden. Der Kredit ist mit Mitteln des Bundes zinsverbilligt. Die Zinskonditionen für einen Förderkredit mit 35 Jahren Laufzeit und 10 Jahren Zinsbindung liegen heute bei 1,91 % eff. für antragstellende Privatpersonen, deren zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen 90.000 EUR nicht übersteigt.
Für alle anderen Antragstellenden beträgt der Zinssatz 3,90 % eff. Laut KfW können sich Zinssätze täglich ändern. Der Ergänzungskredit ist nur in Kombination mit einer Zuschusszusage der KfW für die Heizungsförderung und/oder einem Zuwendungsbescheid des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für energetische Einzelmaßnahmen erhältlich. Eine alleinige Beantragung des Ergänzungskredits ist nicht möglich.
KfW-Heizungsförderung: So geht es weiter
Nach der am 28. Mai gestarteten zweiten Stufe folgen Ende August die dritte und letzte Antragstellergruppe. Dann können Unternehmen und Kommunen die Förderung beantragen, Eigentümer vermieteter Einfamilienhäuser, sowie Eigentümer von selbstbewohnten oder vermieteten Eigentumswohnungen in Wohnungseigentümergemeinschaften in Deutschland, sofern Maßnahmen am Sondereigentum umgesetzt werden.
Wichtig ist: Förderfähige Vorhaben des Heizungstausches können bereits jetzt alle Antragstellergruppen beginnen. Bei einem Vorhabenbeginn bis zum 31. August 2024 können sie die Antragsstellung bis zum 30. November 2024 nachholen. Ab dem 1. September 2024 ist der Antrag in jedem Falle vor Beginn der Arbeiten vor Ort zu stellen.
Die Kunden haben nach Zusage 36 Monate Zeit, den Heizungsaustausch durchzuführen. Spätestens 6 Monate nach Abschluss des Vorhabens (Datum der letzten Rechnung) müssen sie die Nachweise der Vorhabendurchführung im Kundenportal „Meine KfW“ einreichen. Die Nachweiseinreichung ist etwa 6 Monate nach Start der Antragstellergruppe möglich. D.h. die Ende Februar gestartete Gruppe der selbstnutzenden Einfamilienhausbesitzer kann planmäßig im September, die heute gestartete zweite Antragstellergruppe planmäßig im November 2024 alle Unterlagen digital einreichen.
Nähere Informationen sind zu finden unter: www.kfw.de/heizung
Informationen des BMWK: „Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude“ (BEG)