GEMÜTLICHKEIT AUF DEM BAU

 

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Der Pfiffikus lernt immer wieder dazu. Oder wussten Sie, dass die technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) auch für mobile Toiletten gelten? Also für das, was draußen gemeinhin als Dixiklo bezeichnet wird.

Beispielsweise heißt es in den ASR: „Mobile anschlussfreie Toilettenkabinen sollen in der Zeit vom 15.10. bis 30.04. beheizbar sein.“ Sind wir denn mittlerweile so verweichlicht auf dem Bau? Der Pfiffikus erinnert sich noch an Zeiten, wo er möglichst schnell fertig werden wollte, um sich nicht, im wahrsten Sinne des Wortes, den Hintern abzufrieren. Und bis zum Ende durchdacht ist das auch nicht unbedingt. Der Pfiffikus befürchtet, dass seine Mitarbeiter dann nicht mehr fünf Minuten für ihr Geschäft brauchen, sondern sich im Warmen wohlfühlen und dann gleich eine halbe Stunde drinnen bleiben. Oder, wenn Sie aus der Kälte in die Wärme kommen, so müde werden, dass sie einschlafen. Andererseits ist natürlich die Geruchsentwicklung in einer beheizten Toilette auch eine andere. Vielleicht treibt das dann doch wieder zur Eile an.

Aber als fürsorglicher Arbeitgeber hat Bequemlichkeit auf der Baustelle: Mobile Toiletten sollen beheizt werden. sich der Pfiffikus dann eben auch mal schlaugemacht, welche Möglichkeiten der Markt so bietet. Es gibt tatsächlich Toilettenhäuschen mit integriertem Heizlüfter. Natürlich elektrisch betrieben. Gut, ein Anschluss am Bauverteiler könnte noch dafür frei sein. Am besten ein 400-V-Anschluss. Und dazu einen Heizlüfter mit 9 kW. Das macht den Mitarbeitern dann auch Feuer unter dem Allerwertesten.

Der Pfiffikus denkt natürlich weiter. Wieso eigentlich ein elektrischer Heizlüfter? Wir sind doch SHK. Also einen kleinen Heizkörper und die Versorgung übernimmt eine mobile Heizzentrale. Die kann wenigstens für die Baustelle auch genutzt werden. Dann friert keiner mehr. Außerdem schreibt die ASR auch eine Handwaschgelegenheit vor. Für die könnte so sogar warmes Wasser zur Verfügung gestellt werden. Wobei: Der Pfiffikus kennt seine Saubären. Eine Handwaschgelegenheit ist bei denen nicht unbedingt notwendig.

Eine weitere Möglichkeit wäre eine Wärmerückgewinnung aus den „Abgasen“? Dazu müssten nur die Mitarbeiter mitspielen und möglichst viele Zwiebeln, Technische Regeln für Arbeitsstätten Bohnen oder Ähnliches essen. Das Nonplusultra wäre natürlich eine Beheizung über selbst erzeugtes Biogas. Also eine Eigenversorgung durch die Nutzer. Quasi energieautark. Aber am allerwichtigsten findet der Pfiffikus ja, dass die Österreicher weiter frieren dürfen. Dort wird sowas nämlich nicht geregelt. Nur wir Deutschen brauchen für alles Vorschriften, Verordnungen und Regeln. Vielleicht sollte auch eine Regel her, dass Maurer nicht Pumpenschächte als Toilette nutzen. Denn auch das hat der Pfiffikus schon erlebt. Da war dann wohl der Weg zur mobilen Toilette zu weit. Aber das ist ja auch in den ASR verankert. Maximal 100 m oder, wo das durch die Gegebenheiten nicht möglich ist, maximal fünf Minuten darf die Toilette entfernt sein.

Da wünscht der Pfiffikus doch viel Erfolg

Ihr

Pfiffikus

pfiffikus@at-fachverlag.de

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