Braucht die Trinkwasser-Installation ein einheitliches Regelwerk?

In demnächst 17 Normen sollen sich Fachunternehmer zurechtfinden, eine Herausforderung in wahrhaft herkules’schen Ausmaßen. DIN und EN, DVGW und VDI, jetzt noch eine neue Version der Trinkwasserverordnung – es rauscht arg im Wald der Regelblätter, wenn es um die Trinkwasser-Installation geht.

Besonders bei SHK-Kleinstbetrieben bindet das Arbeitskraft im Alltagsgeschäft. Der DVGW schlägt deshalb vor, ein einheitliches Regelwerk zu schaffen, analog zur TRGI eine DVGW-TRWI, also Technische Regeln Wasser Installation. In diesem Regelwerk könnten sich rund 80 Prozent aller Anwendungen zusammengefasst wieder finden. Allerdings kann man es nicht als Vertragsgrundlage heranziehen, da bleiben die aktuellen Regeln von DVGW, DIN und VDI verbindlich. Bisher scheiterten die Bemühungen des DVGW am Widerstand des DIN-Instituts.

Sehen Sie den DVGW mit einer einheitlichen TRWI auf einem guten Weg oder wird dieses Regelwerk nur eine weitere zusätzliche Belastung in Ihrem Bücherregal?

5 Kommentare zu “Braucht die Trinkwasser-Installation ein einheitliches Regelwerk?

  1. Ich jedenfalls finde es auch, dass es langsam reicht – man wird zutode geregelt und kommt vor lauter Gesetzeskram und Vorschriften überhaupt nicht mehr zum Arbeiten, sprich Geld verdienen, was ja eigentlich Ziel dieser Aktion war.

  2. Es macht keinen Sinn ständig neue Regelwerke zu erschaffen, deren Einhaltung nicht kontrolliert wird. Die Anlagen welche in der Zeit von Freitag Mittag bis Montag durch „Verwandschaft“ gebaut werden, sind teilweise grausam, aber auch Installationsbetriebe halten sich, vielleicht auch aus Unkenntnis, kaum an Normen. Erst vor ein paar Tagen habe ich eine gerade Fertiggestellte Heizung anschauen dürfen, in welcher über einen gewöhnlichen Wasserschlauch,wie früher üblich, aus der Trinkwasserleitung nachgespeist wird. Der Kunde ist sogar noch stolz das die Anlage so günstig war. Das sieht aber auch in anderen Bereichen nicht besser aus. Die Energieeinsparverordnung wird auch nur dort realisiert, wo behördliche Kontrolle erfolgt. Ich habe vor kurzem auch eine Dämmung nicht ausführen lassen dürfen, welche ich nach ENEV berechnet hatte. Der Nachbar des Kunden meinte das 6cm Dämmung reichen und die osteuropäischen Arbeiter das eh billiger machen, ist dann aber auch „billig“.

  3. Ein erster Schritt könnte ja schon einmal sein, dass alle üblicherweise zu beachtenden Vorschriften kostenlos als PDF im Internet zum Download angeboten werden müßten.
    Schließlich muss ich unser Grundgesetz oder die StVO auch nicht beim Beuth-Verlag kaufen.

    Man kann nicht erwarten, dass eine unüberschaubare Zahl von Normen, VDI u. DVGW Vorschriften etc. beachtet werden wenn deren Verbreitung durch zum Teil unverschämt hohe Preise erfolgreich verhindert wird.

    PS: Ja ich kenne die DIN-Taschenbücher, Downloadangebote etc. zum kostensparen schon, finde es aber immer noch zu teuer. Warum muss eigentlich immer der gleiche Verlag an diesen Sachen verdienen?

  4. Mittlerweile sehe ich mich als SHK Handwerksmeister mit einem unüberschaubaren Berg von Vorschriften, Verordnungen, Regeln, Gesetzen und Normen konfrontiert.
    Es sitzen da „Experten“ am Tisch die sich gegenseitig hochschaukeln. Ich habe immer mehr das Gefühl das oft Probleme gelöst werden die es gar nicht gibt.
    Sucht man Rat bei Verbänden oder sonstigen „Experten“ macht niemand eine klare verbindliche Aussage. Wenn dann der Kunde nicht bezahlen will , finden die selben Leute irgendwo im Regelwerk dann doch einen Punkt der nicht optimal um gesetzt wurde.

  5. Es währe sehr Interressant ob die ,,Normen“ auch für den Privateinbauer gelten ? Der z.B. am Wochenende seine Installationen vom “ Fachmann“ durchführen lässt.

    Die “ Herrschaften“ die welche Normen “erfinden“ haben meiner Meinung nach, sehr sehr viel Langeweile.

    Aber das ist ja in Deutschland bekannt, ohne Normen und Vorschriften läuft ja nichts.

    Der Gesetzgeber schreibt ja vor,
    das eine ( 1 ) Gasleitung zwischen 0-0,9 Liter/h an Altanlagen undicht sein darf. ( Es besteht Bestandschutz )
    Ich finde das Gesetzt sehr Eigenartig.
    Wenn ich mehrere Leitungen mit Undichtigkeiten in dem Vorgenannten Grenzbereich in einem Gebäude habe, dürfte nach meiner Meinung, das Gesetz nicht ganz in Ordung sein.

    Wenn mehre Leitungen den Grenzbereich überschreiten, müßte doch dann auch eine Gefahr bestehen oder !?

    Aber das wird nicht berücksichtigt im Gesetz.

    Bei uns gibt es nicht ,,nur“ ein bisschen undicht.

    Wer möchte schon eine Wasserleitung tropfen haben und bei Gas erst recht keine Undichtigkeiten……………………….

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