Die Neufassung der DIN 1988-3 birgt Sprengstoff

Zur Zeit wird die künftige Norm DIN 1988-300 diskutiert. Wenn es ganz schlimm kommt, so Befürchtungen eines Insiders, werden „Handwerker und Handel keinerlei Einfluss mehr bei der Produktauswahl bei Rohrleitungssystemen haben. Der Einsatz eines alternativen Produktes kann, mit dem Hinweis auf die Norm, ausgeschlossen werden.“

Wenn sich die Befürchtungen bewahrheiten, dann hätte allein noch der Planer das Sagen, welche Produkte in den Objekten eingebaut werden. Ein Planer kümmert sich aber in der Regel wenig um Montagefreundlichkeit oder um Warenverfügbarkeit noch um Preise und Konditionen zwischen Handwerk und Großhandel. Handwerker, die für unterschiedliche Planer arbeiten, müssten Werkzeuge für die unterschiedlichsten Systeme vorhalten und ihre Mitarbeiter auf die Schulungen der verschiedenen Hersteller schicken.

Frühestens in der zweiten Jahreshälfte ist mit dem Gelbdruck der DIN 1988-300 zu rechnen.

Was kann das Handwerk tun, um noch Einfluss zu nehmen?

11 Kommentare zu “Die Neufassung der DIN 1988-3 birgt Sprengstoff

  1. Liebe Kollegen,
    das ganze DIN hin DIN her dient doch niemanden.
    Wenn heute jemannd seine Rechnung nicht bezahlen will, kann ein pffiger Rechtsanwalt/Bauherr in jede Vorschrift etwas hineinlesen.
    Wenn Planer, Handwerker und Kunden vertrauensvoll miteinander und die Leistung mehr um Ihrer selbst als um Ihrer Kosten willen entsteht. sind Vorschriften sicher interessant, aber nicht wichtig.
    Wer sich über den Tisch löffeln läßt ist selbst schuld, keiner muss eine VOB Vertrag unterschreiben.

    Wenns nicht gerade um Fördermittel, Bauanträge o.ä. geht interssiert
    das kaum jemand EneV, DIN und sonstige weltfremden Druckerzeugnisse dienen reinem Selbstzweck : PAPIERVERMEHRUNG

    Auch Euronen werden fleißig gedruckt um das Arbeitsamt zu füttern,
    wo unsre Mitarbeiter besser aufgeräumt sind als auf VOB Baustellen mit DIN und Co.

    VG
    Karl-Heinz Garten
    Installateur und Klempnermeister

  2. Als Sachverständiger für das SHK kann ich nur Sagen, dass Handwerk geht schwere Zeiten entgegen. Wie schon Dr. Frank Jones richtig erkannt hat, ich Zitiere:

    “ Wenden Sie sich an ihre Verbandvertreter und fordern sie die Ablehnung dieses völlig unsinnigen Projektes “Neufassung DIN 1988-3″. “

    Da ist liegt doch der Hase in der Pfanne. Wer oder was sind eigentlich noch unsere Verbandvertreter??? Die Strukturen sind veraltet und total verkrustet.
    Wie soll den hier noch Konstruktiv was erarbeitet werden. Das Lamm wird doch schon vor der Schlachtbank erlegt.
    Die jenigen die Wirklich mit Verstand und Bedacht an die Sache heran gehen, versucht man doch im Vorfeld aus zumustern. Wir haben doch soviel Beispiele wo DIN NORMEN was täglich geändert worden sind, siehe DIN 4701, nach vielen Erlassen jetzt die Heizlast EN 12831.
    Der sogenannte “Interessierten Kreis” ist letztendlich nur ein schlechter Kuhhandel. Hier steht doch nicht das Interresse des Handwerks im Vordergrund, sondern, das muss man hier auch einmal ganz deutlich sagen, steht doch das Interesse der Industrie und deren Kompanen im Vordergrund.

    Zitat: Wenn die Handwerksvertreter mit einer Stimme sprechen, wird es die Neufassung nicht geben. – Zitat Ende.

    Schönes Wochenende

  3. Erlauben Sie mir einen kleinen Hinweis auf die Regularien des DIN.

    DIN-Gremien werden mit sogenannten „Interessierten Kreisen“ besetzt. Das ist die Industrie, die Hochschulen, die Verbraucher, Behörden und natürlich auch der Anwender (der Handwerker). Gegen das geschlossene Votum eines interessierten Kreises, z. B. das Votum des Handwerks, darf kein DIN-Gremium einen Beschluss fassen bzw. einen Norm-Entwurf verabschieden.

    Wenden Sie sich an ihre Verbandvertreter und fordern sie die Ablehnung dieses völlig unsinnigen Projektes „Neufassung DIN 1988-3“.

    Wenn die Handwerksvertreter mit einer Stimme sprechen, wird es die Neufassung nicht geben.

    Es besteht auch aus technischer Sicht überhaupt kein Anlass zur Überarbeitung. Die Festlegungen im gültigen Dokument DIN 1988-3 sind völlig ausreichend und die nach dieser Norm dimensionierten Installationen funktionieren tadellos.

  4. Schade um das schöne Handwerk.
    Die Industrie macht die Arbeit des Planers um ihn zu unterstützen. Nicht immer, ich hoffe immer seltener, aber nicht bei der Aussicht.
    Aber wenn das so kommt, hat es sich gelohnt ( für die Industrie ) 🙂 oder ?
    Den besten Preis für den Kunden, das Prestigeobjekt für den Planer und die Reste und Verschnitt der immer wechselnden Produkte schmälern dann noch einmal die “ Rendite “ beim Handwerk.
    Armes Handwerk.
    Aber es gibt ja wirklich Planer die lassen Alternativen zu und sind nicht nur dem einen treu und verpflichtet.
    Was bitte ist denn immer gleichwertig ? Auch schon die Tatsache die Rohre lassen Abwasser ablaufen, reicht das? oder der Preis ? oder tatsächlich die Qualität, Werkstoff und Zulassungen ?
    Es entscheidet doch in der Regel das Los und der Preis.
    Sonst schließe ich mich der Meinung meiner Kollegen an und habe keine Lust als Knecht, Schreibstube und Prügelknabe für einige Planer her zu halten, die selbst keine Ahnung haben und verschiedene Ausarbeitungen der Industrie zusammenkopieren ( manchmal mit und ohne Verstand, doppelten Materialien, oder es fehlt was………… )
    Mir ist es egal, so lange ich nicht diese Arbeiten ausführen muss.

    Mit lieben handwerklichen Grüßen an alle Kollegen

    Norbert Bülter

  5. Hallo,

    ist schon erstaunlich wass manche sich ausdenken und ein Marktbeherschende Stellung anzustreben, der Handwerker vor Ort weiß was für seine Region, mit der Wasserqualität vor Ort das richtige System ist. Der Handwerker soll das mit dem Bauherren entscheiden was gut für die jeweilige Objekt ist. Manche Planer (sicher nicht die Mehrheit) haben in Ihren EDV Sytemen veraltete Ausschreibungstexte über Produkte die der Markt schon Jahre nicht mehr anbietet, was soll also diesr Blödsinn. Gesunder Menschenverstand ist offenbar nicht mehr gefragt, Bauherren mit Grips werden diese Vorschriften ignorieren.

    Mfg Walter Krinner

  6. Wer sich von Planern und Architenten zum Ausfüllen derer Ergüsse erniedrigt, braucht sich nicht zu wundern, das er zum Lötwasserindianer dekradiert wird.
    Deren vermeintliche Vorschriftenfrömmigkeit liegt oftmals im Mangel an Kenntniss der einschlägigen Glaubensgrundlagen.
    Es wäre doch schlimm, wenn durch klare Vorschriften die ganzen Rechtsanwälte mangels Prozesse in die Politik wechseln müssten…

    Karl-Heinz Garten
    Inst.- u. Klempnermeistr

  7. einfach mal 1/4 Jahr keinerlei Ausschreibungen ausfüllen. mal sehen was
    dann die Planer machen. bzw. die Kunden, wenn wir nicht schrauben und
    uns den Buckel krum machen.

  8. Wenn die Menschen (Planer) nur über das sprächen, was sie begreifen, dann würde es sehr still auf der Welt sein.

  9. Frage: Von wem wird die Norm diskutiert?

    Wenn ich das richtig verstanden habe, habe ich das Sagen, wenn ich der Planer bin.

    Wenn der Heizungsbauermeister der Planer ist, hat er das Sagen.

    Wenn der Heizungsbauermeister sich von einem Planer sagen läßt, was er einzubauen hat, tut er mir nur noch leid. Kann er nicht mehr planen? Wenn nicht, warum nicht? Warum läßt er sich degradieren zum Löti, Klemmi oder ähnlich?

    Mit freundlichen Grüßen
    Georg Haase

  10. Ihr Argument, das Planer Fabrikat fest auswählen und vorbestimmen, stimmt nicht. Bei allen Ausschreibungen, auch wenn Fabrikate genannt werden, dürfen Wettbewerbsfabrikate angeboten werden, sofern diese „gleichwertig“ sind.

  11. Sehr geehrte Damen und Herren,

    wer sagt denn,dass dann die neue DIN 1988 besser ist als die alte ,wenn angeblich Hersteller,Handwerk usw nicht gefragt werden.
    Auch wenn die Norm überarbeitet wird.hinkt sie immer dem Stande der Technik hinterher weil sie meist auf viele Jahre ausgelegt wird.
    Ich kann mich erinnern,so waren in der Norm aus den 70ern noch Bleirohre zulässig.Stand des Wissens war aber,dass es schädlich ist und andere Materialien Stand der Technik waren bzw sind. Kein Mensch wäre auf die Idee gekommen die Norm einzuhalten.Vorrang hat immer Stand derTechnik und des Wisens. Deshalb,man darf die Arbeit immer besser machen wie die Mindestanforderung d.h.Norm vorgibt.Wenn man den Nachweis darüber bringt,hat kein Richter was dagegen.

    Mit freundlichem Grüssen

    Michael Wittenauer

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