Verbraucherschutz auf Kosten des Handwerks

Jeder kennt das Widerrufsrecht bei Onlinekäufen. Aber es gilt auch für Handwerksverträge. In dem „Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie“ geht es sowohl um Verbraucherverträge, aber auch um Verträge, die nicht in den eigenen Geschäftsräumen (z.B. per Internet, Telefon oder Fax) geschlossen werden. Wenn ein Handwerker ab dem 13. Juni seine Informationspflicht nicht beachtet, kann der Kunde künftig auch nach Ausführung der Arbeiten vom Vertrag zurücktreten. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab Vertragsschluss, gilt aber erst, wenn der Kunde auch darüber informiert wird. D.h. wenn der Handwerker sofort arbeiten soll oder muss, holt er sich sicherheitshalber vorher eine schriftliche Bestätigung. Zusammengefasst: Den Kunden informieren – unterschreiben lassen – und dann arbeiten.

Der ZVSHK hat übrigens für die SHK-Mitgliedsbetriebe einen Leitfaden erarbeitet, der sich im Wesentlichen an den Problemen ausrichtet, die sich den SHK-Betrieben stellen. Noch ist dieser in der Endabstimmung. Außerdem wurden Musterformulare entwickelt und ein aussagekräftiger Folienvortrag zur Information. Die Papiere werden über die entsprechenden Landes-Organisationen an die Innungen und Betriebe gegeben.

In der Praxis ergibt das für den Handwerker Papierkram auf der Baustelle, um sich richtig abzusichern. Was halten Sie denn davon? Bekommen Ihre Monteure bei jedem Einsatz die passenden Formulare mit? Oder wird der Auftrag eben erst ausgeführt, wenn die Widerspruchsfrist vorbei ist? Sagen Sie uns Ihre Meinung.

3 Kommentare zu “Verbraucherschutz auf Kosten des Handwerks

  1. Es wird immer verrückter – wie soll man da noch arbeiten? Da muss nur eine kleine Macke im Auftragsformular sein und schon kann man seinen Laden zu machen. Klasse!

  2. Wozu sitzen die vom ZDH in Berlin ?
    Da haben unsere Lobbyisten mal wieder ihre Hausaufgaben nicht gemacht,
    leider haben wir nur VERSAGER im ZDH sitzen“………..

  3. Was müssen wir uns eigentlich noch alles gefallen lassen?

    In Zukunft also, Kunde ruft einem Mitarbeiter der in der Nachbarschaft arbeitet zu, „mein Keller steht unter Wasser“. Der Mitarbeiter bittet den Kunden im Geschäft anzurufen, dort wird das Gespräch aufgezeichnet und eine Auftragsbestätigung mit entsprechender Widerrufsbelehrung geschrieben und dem Kunden mit der Bitte um Unterschrift zugesandt. Nach Rücksendung vom Kunden sind 3 Tage vergangen und das Wasser seht mittlerweile im Wohnzimmer Erdgeschoß.

    Ich mache diesen Wahnsinn nicht mehr mit und habe gerade mein Ausbildungsplatzangebot bei der Handwerkskammer zurückgezogen.

    Ich werde mit den mir verbliebenen Mitarbeitern weitermachen und dann meinen Betrieb schließen.

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