BTGA-Regel 2.001 überarbeitet
Der BTGA (Bundesindustrieverband Technische Gebäudeausrüstung e. V.) hat die BTGA-Regel 2.001 „Anforderungen an die Anlagendokumentation in der TGA“ überarbeitet. Experten aus den verschiedenen Fachbereichen haben diese Regel an den aktuellen Stand der Technik angepasst.
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