In aller Munde: „Tatsächlich erforderliche Kosten“
Ursprüngliche Kalkulation und tatsächlich entstandene Kosten weichen in der Praxis nicht selten voneinander ab. Wie muss der SHK-Unternehmer in solchen Fällen seine Nachtragsvergütung berechnen? Und wie muss er die „tatsächlich erforderlichen Kosten zuzüglich angemessener Zuschläge“ aufbereiten, also seinem Auftraggeber darlegen? Ein Überblick über die aktuelle Rechtslage zum Thema.
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