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Hydraulischer Abgleich nicht durchgeführt – Arglist des Unternehmers?

Die rechtliche Thematik der Haftung wegen Arglist ist komplex. In dem Rechtsstreit, den das OLG München durch Beschluss vom 21.11.2018, 28 U 1888/18 Bau (IBR 2020, 584) entschieden hat, ging es mitunter um diese Thematik. Konkret ging es um die Frage, ob der SHK-Unternehmer (U), der keinen hydraulischen Abgleich der von ihm errichteten Heizungsanlage vorgenommen und dies dem Auftraggeber (AG) nicht offen gelegt hatte, dem AG einen Mangel arglistig verschwiegen hat. › mehr

Muss eine Lüftung lüften können?

Immer wieder kommt es zwischen Auftraggeber und dem SHK-Unternehmer zu Differenzen darüber, wie ­seine Leistungen beschaffen sein müssen. Sie treten oft zu Tage, wenn der SHK-Unternehmer seine Schlussrechnung stellt. Spätestens jetzt wird der Auftraggeber i. d. R. genau prüfen, ob alles in Ordnung ist. › mehr
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Beschleunigungsmaßnahmen: Abrechnung nach Stundenlohn?

In vielen Fällen kommt es auf Baustellen zu Verzögerungen, die nicht im Verantwortungsbereich des Auftragnehmers liegen, z. B. durch an­dere Bauunternehmer. Der Auftrag­geber versucht dann, diese Verzögerung wieder wettzumachen, ­indem er z. B. mit dem SHK-Unternehmer Beschleunigungsmaßnahmen bespricht. › mehr

Haftung des faktischen Geschäftsführers

Im Geschäftsalltag kommt es regelmäßig vor, dass Personen den Geschäftsbetrieb des Unternehmens maßgeblich oder sogar alleine führen, ohne förmlich zum Geschäftsführer bestellt und im Handelsregister entsprechend eingetragen zu sein. › mehr