Baden-Württemberg: Bio-Flüssiggas bei Heizungstausch erfüllt EWärmeG
Im Einklang mit den Klimazielen der Europäischen Union und der Bundesregierung hat der Landtag von Baden-Württemberg am 1. Februar 2023 ein novelliertes Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) verabschiedet. Laut EWärmeG gelten bei Einsatz von biogenen Flüssiggasen erstmalig auch im Gebäudebestand die Nutzungspflichten erneuerbarer Energien als erfüllt.
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