Wärmepumpenbesitzer bekommen Stromgeld zurück
Wer eine Wärmepumpe mit einem separaten Stromzähler des Netzbetreibers betreibt, kann für das Jahr 2025 rückwirkend eine Entlastung bei zwei Strompreis-Umlagen beantragen. Die Rückerstattung von genutztem Netzstrom muss bis 28. Februar erfolgen. Dazu die Tipps der Verbraucherzentrale NRW und die passenden Antragsformulare vom BWP hier:
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